"Die Fischerprüfung"
Eine der häufigsten Fragen, die mir von Wanderern oder anderen Personen bei meinen Angelausflügen gestellt wird, lautet: „Darf man hier Angeln? Ich würde dieses Hobby auch gerne erlernen“. Darauf sage ich, wenn ich das Gefühl habe, die Person meint es ernst: „Ja, mit einem Fischereischein und einer gültigen Fischereierlaubnis.“ Dann wieder der Wanderer: „Wie komme ich an so einen Angelschein? Ich habe dies schon länger vor.“ Da diese Fragen doch öfters gestellt werden, möchte ich ein wenig Licht in das Vorhaben „Angler oder Anglerin werden“ bringen.
Bevor Ihr dem schönsten Hobby der Welt nachgehen dürft, schreibt der Gesetzgeber eine Prüfung zum Erwerb des Fischereischeines vor – die so genannte Fischerprüfung. Diese ist Ländersache und variiert inhaltlich von Bundesland zu Bundesland.
Der Ablauf sollte demnach wie folgt sein:
Nun habt ihr die Qual der Wahl. Ihr könnt einem Angelverein beitreten oder auch ohne eine Vereinsmitgliedschaft Tages- und/oder Jahreskarten von verschiedenen Gewässern kaufen.
In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes Fischereigesetz. Es gibt keine bundeseinheitliche Fischerprüfung. Hierdurch kommt es zu verschiedenen Voraussetzungen für den Erwerb des Fischereischeins.
Auf den nachfolgenden Seiten findet Ihr Infos zum Fischereischein mit den Besonderheiten eures Bundeslandes.
Alle Informationen habe ich selbst aus dem Internet zusammen getragen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr. Falls Ihr neuere oder ergänzende Informationen kennt, freue ich mich über eine Mail.