Fischerprüfung in Rheinland Pfalz

Um den Fischereischein im Bundesland Rheinland-Pfalz zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die 13. Kerze auf der Geburtstagstorte muss ausgepustet sein (ab 13 Jahre)
  • Die Teilnahme eines Vorbereitungslehrgangs (Dauer ca. 35 Std.)
  • Das Bestehen der Fischereiprüfung.

Folgende Themengebiete werden in der Angelprüfung abgefragt:

 

Die Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz besteht aus einer theoretischen Prüfung mit Prüfungsfragen im Multiple-Choice-Verfahren. Das heißt, dass man immer eine Frage und drei mögliche Antworten hat. Nur eine Antwort ist korrekt. Es gibt hier also keine praktische Prüfung.

 

Die Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz besteht dabei hauptsächlich aus fünf verschiedenen Themengebieten:

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Spezielle Fischkunde
  3. Gewässerkunde
  4. Gerätekunde
  5. Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz

Bei der Prüfung musst du jedoch nur 60 der 800 Fragen beantworten. Du erhältst also 12 Fragen pro Themengebiet.

Du hast die Prüfung bestanden, wenn du mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantwortet hast, sowie in jedem der fünf Themengebiete mindestens 7 der 12 Fragen richtig beantwortet hast. 

 

Kinder und Jugendliche die Angeln wollen:

 

Kinder im Alter zwischen 10 und 16 Jahren dürfen mit einem Jugendfischereischein, welchen man sich ohne Fischerprüfung bei der Gemeinde käuflich erwerben kann, in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers mitangeln.

 

Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren dürfen ebenfalls in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers mitangeln. Wichtig: Abhaken und Versorgung (Betäuben und töten des gefangenen Fisches) darf nur von Jugendlichen über 10 Jahre alleine durchgeführt werden.

 

Termine für die Fischerprüfung in Rheinland Pfalz:

 

Die Fischerprüfungen in RLP werden in ganz RLP verteilt bei den jeweiligen unteren Fischereibehörden durchgeführt. Fischerprüfungen finden in Rheinland-Pfalz landeseinheitlich zweimal im Jahr statt - und zwar am ersten Freitag im Juni und am ersten Freitag im Dezember. Bis spätestens 4 Wochen vor der Prüfung muss man sich zur Prüfung angemeldet haben, um in der Anmeldefrist zu bleiben.

 

Die unteren Fischereibehörden sitzen in den Stadtverwaltungen eines jeden Landkreises oder der kreisfreien Städte.

 

 

Alle Informationen habe ich selbst aus dem Internet zusammen getragen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr. Falls Ihr neuere oder ergänzende Informationen kennt, freue ich mich über eine Mail.