Um den Fischereischein im Bundesland Sachsen-Anhalt zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Folgende Themengebiete werden in der Angelprüfung abgefragt:
1. Fischkunde
2. Gerätekunde
3. Gewässerkunde
4. Gesetzeskunde
Aus den vier Themengebieten gibt es insgesamt 612 Prüfungsfragen.
Bei der Prüfung musst du jedoch lediglich 60 der 612 Fragen beantworten. Du erhältst also 15 Fragen aus den 4 Gebieten. Auch hier sind die Fragen wieder im Multiple-Choice-Prinzip aufgebaut. Das
heißt, dass du immer eine Frage hast und drei mögliche Antworten, wovon nur eine Antwort die richtige ist. Die richtige Antwort musst du einfach nur ankreuzen.
Du hast die Prüfung bestanden, wenn du mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantwortet hast.
Die Fischerprüfung besteht in Sachsen-Anhalt neben dem Fragen-Test noch aus einem mündlich-praktischen Teil.
Beim mündlich-praktischem Teil musst du Fragen zu folgenden Themen beantworten können:
Der Inhalt ist ähnlich der schriftlichen Prüfung, im Vordergrund steht aber die Fischereiordnung des Landes.
Kinder und Jugendliche die Angeln wollen:
Kinder im Alter zwischen 8 und 16 Jahren dürfen lediglich mit einem Jugendfischereischein, welchen man sich ohne Fischerprüfung
bei der Gemeinde käuflich erwerben kann, in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers mitangeln.
Mit dem Jugendfischereischein darf man in Sachsen-Anhalt jedoch nur auf Friedfische angeln.
Alle Informationen habe ich selbst aus dem Internet zusammen getragen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr. Falls Ihr neuere oder ergänzende Informationen kennt, freue ich mich über eine Mail.